Pressemitteilungen

„In Eigenregie angehen, nicht privatisieren“ (siehe Meininger Tageblatt vom 06.03.2009)

Meininger SPD fordert in einer Pressemitteilung: Privatisierung des Volkshauses stoppen

Seit mehr als einem Jahrzehnt haben die Bemühungen um das Volkshaus und das Schützenhaus in Meiningen bisher zu keinem Ergebnis geführt. Einige Investoren wie Röhrig, Winterstein und Saßenberg hatten sich zwar interessiert gezeigt, haben aber aus unterschiedlichsten, meist finanziellen Gründen, von einer Sanierung und Betreibung des Volkshauses wieder abgesehen.
Nun zeigte im vergangenen Jahr die Erhardt AG aus Hildburghausen Interesse am Volkshauskomplex.
Herr Erhardt ließ seine Ideen zu Papier bringen und wollte sie vorstellen. Da die Kontakte ehedem durch Herrn Gunther Strohbusch geknüpft wurden, wendete sich Herr Erhardt mit seinem Konzept Anfang des Jahres an Herrn Strohbusch und die Fraktion von PRO Meiningen. Diese entschied, dass eine Vorstellung des Projekts nicht in der Fraktion, sondern öffentlich stattfinden sollte. Herr Strohbusch trat bei dieser Vorstellung am 17. Februar dieses Jahres lediglich als Moderator auf. Er und alle anwesenden Mitglieder der Fraktion lernten das Konzept der Erhardt AG hier zum ersten Mal kennen.
Groß war das Interesse der Bevölkerung und anscheinend noch viel größer das Interesse der Verfasser der Leserbriefe im Meininger Tageblatt. Die Vorstellung des Konzeptes sollte die Grundlage für eine Diskussion darüber sein. Dazu ist es aber kaum gekommen, denn manches, was diesen Lesermei-nungen zu entnehmen war, reicht von Unterstellung bis zu persönlichen Angriffen. Offenbar hat die Streitkultur in Meiningen arg gelitten (falls sie jemals vorhanden war).
Zu guter letzt musste die SPD Meiningen mit ihrer Pressemitteilung auch noch ihren Beitrag leisten.
Der SPD-Vorsitzende Giesder hält es für eine Unverschämtheit, wenn jemand einen Vorschlag unterbreitet und diesen zur Diskussion stellt. Richtig weist er darauf hin, dass es zum Volkshaus Beschlüsse des Stadtrates gibt. Aber die haben doch nicht unbedingt etwas mit den Vorstellungen des Herrn Erhardt zu tun! Falls jemand das Konzept der Erhardt AG durchsetzen wöllte, müsste sowieso der Stadtrat einen neuen Beschluss fassen – und der braucht einfach nur abgelehnt zu werden. So funktioniert Demokratie. Das Sanierungskonzept, das durch die Stadt durchgeführt werden soll, ist eigentlich sehr einfach; wie schlafmützig müssen doch die Stadträte seit 1996 gewesen sein, dass ihnen diese einfachste Lösung nicht einfiel. Die konkreten Nutzungsvorschläge, auf die sich Herr Giesder beruft, sind bis auf die eine mögliche Ausweichspielstätte für das Theater, auch nicht neu. Sie bestehen aber aus sehr vielen Konjunktiven: denkbar wäre, man könnte, musste, sollte. Ob sich ein Fördergeber von solch vagen Formulierungen überzeugen, lässt bleibt abzuwarten. Der Stein des Weisen scheint die Sanierungsvariante „Volkshaus-Rohbau“ zu sein. Vor etwa einem Jahr machte PRO Meiningen den Vorschlag, die Sanierung des Volkshaussaales zu beginnen mit einem „Kalthaus“ – Sanierung der Hülle einschließlich Dach – das wurde vom Stadtrat, auch von Mitgliedern des SPD-Fraktion, empört abgelehnt. Nun überlege ich, worin der wesentliche Unterschied zwischen „Kalthaus“ und Volkshaus-Rohbau“ besteht.
Auf der einen Seite beschwert sich die SPD-Fraktion über eine angebliche Blockadehaltung gegenüber der Volkshaussanierung, lehnt aber gleichzeitig Vorschläge wie die „Kalthaus“-Sanierung ab.
Sicherlich macht es sich in einem Wahljahr gut, jedem alles zu versprechen, zum Beispiel den Vereinen die nahezu kostenlose Nutzung des sanierten Volkhauses (und Schützenhauses?). Über Folgekosten, die durch die Betreibung entstehen, muss sich Herr Giesder keine Gedanken machen – die Stadt wirds schon richten. Mit den Steuergeldern anderer Leute locker umzugehen ist auch recht einfach.
Richtig erkennt er: „Gemeinwohlinteressen dürften nicht den wirtschaftlichen Interessen Einzelner geopfert werden“. Hat er da etwa aus den privaten wirtschaftlichen Interessen eines seiner Fraktionsgenossen bei der Vermarktung der (leider) gescheiterten Marktwestbebauung gelernt?
Und woher nimmt Herr Giesder die Kühnheit, PRO Meiningen vorzuwerfen, mit dem Volkshaus Gewinne erzielen zu wollen? Er müsste wissen, dass dies gar nicht möglich ist.
Ein Ausspruch des Herrn Giesder macht mich bei dieser Pressemitteilung besonders nachdenklich – Zitat: „Gute Demokraten würden die Beschlusslage des Stadtrates akzeptieren“.
Woher weiß Herr Giesder plötzlich, was Demokraten sind, noch dazu gute? Etwa von seiner Parteiführung, die nach der letzte Bundestagswahl aus Gründen des Machterhalts das Attribut „demokratisch“ aus dem Namen der ehemals so stolzen Partei über Bord gehen ließ? (Vom Attribut „sozial“ hat man sich schon bei den Hartz-IV-Beschlüssen und der Gesundheitsreform verabschiedet). Oder etwa vom Umgang seiner Genossinnen und Genossen mit dem ehemaligen Parteivorsitzenden Kurt Beck? Oder von den Aktionen der Frau Ypsilanti in Hessen, oder etwa durch den Machtkampf der Genossen Matschie und Dewes? Vielleicht war es auch nur die Erinnerung an sein Verhalten bei den Stadtratsbeschlüssen zum Industriegebiet „Rohrer Berg“! – Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit dem Finger auf andere Leute zeigen.
Keine Angst, Herr Giesder, PRO Meiningen wird wie immer zu den Beschlüssen des Stadtrates stehen!
Es wäre zu wünschen, dass man über das Thema Volkshaussanierung sachlich reden könnte, ohne dass man sich gegenseitig die Taschen mit geschönten Zahlen und Nutzungsvarianten voll schwindelt.
Es geht um das Meininger Volkshaus, nicht um das der SPD oder des Fördervereins oder PRO Meiningens.
R. und G. Arnold, Meiningen

„Giesder geht aus Protest“ (siehe „Meininger Tageblatt“ 08.11.2007)

Die Mehrheit der Stadträte war dem Antrag der SPD nicht gefolgt, den Abwägungsbeschluss zum Industriegebiet „Rohrer Stirn“ zu vertagen. Der aufmerksame Stadtrat war darüber aber seit der vorherigen Stadtratssitzung informiert!
Nun ist das mit der Mehrheit so eine Sache. Man müsste sie in einer Demokratie akzeptieren können. Auch Herr Giesder – selbst wenn er vehement gegen ein Industriegebiet in Meiningen mit den zu erwartenden Arbeitsplätzen eintritt.
Wir erinnern uns daran, dass Herr Giesder es war, der im Frühjahr dieses Jahres einen potentiellen Investor zu überreden versuchte, seine Investitionen nicht in Meiningen sondern im Industriegebiet in der Nähe von Queienfeld zu tätigen.
Gerüchten zufolge soll Herr Giesder Politikwissenschaften studiert haben. Beim Thema „Demokratieverständnis“ muss er aber gefehlt haben. Und – wer seine Stadtratskollegen als „Marionettentheater“ bezeichnet, disqualifiziert sich eigentlich selbst.
Auf alle Fälle muss er gute Kenntnis über Marionetten und deren Führung haben.

Marktwestbebauung in Meiningen – Stolpersteine für den Investor?

Die unendliche Geschichte der Bebauung der Marktwestseite des Meininger Marktes scheint ein Ende gefunden zu haben. Die Stadt Meiningen hat einen Investor gefunden, der die drei „Bombengrundstücke“ – im wahrsten Sinne des Wortes – auf der Westseite des Meininger Marktes nach den Vorgaben und Wünschen der Ausschreibung im März dieses Jahres bebauen möchte.

Eine Zusammenfassung ist nur möglich, wenn Permalinks aktiviert sind.Von den drei Bewerbern setzte sich die einheimische Familie Walch mit dem einheimischen Architekten Merkel gegen die Mitbewerber durch, der Stadtrat gab mehrheitlich den Zuschlag für den einheimischen Investor.
Das am Tage vor dieser Abstimmung im Stadtrat die SPD Meiningen bekannt gegebene Ergebnis einer von ihr veranstalteten „Umfrage“ zu diesem Thema (die Bevölkerung Meiningens sei für das Projekt des einheimischen Investors) und der in der Stadtratssitzung vom 2. Oktober an den Bürgermeister übergebene Fragenkatalog zur Marktwestbebauung haben sicherlich nichts damit zu tun, dass ein Fraktionsmitglied der SPD-Stadtratsfraktion in die Vermarktung des Projekts involviert ist, das sind sicher Nebensächlichkeiten, so genau muss man da nicht hinsehen.
Nun beklagt sich der Investor, dass ihm von der Verwaltung „ständig „Stolpersteine in den Weg gelegt“ würden und zeigt dabei indirekt mit dem Finger auf die Stadtverwaltung und den Bürgermeister.
Welche „Stolpersteine“ sind das nun? :
Wird der Beschluss des Stadtrates, dass sich die Stadt Meiningen zur Hälfte an den Kosten für die archäologischen Untersuchungen und die Suche nach möglicher Restmunition aus der Bombardierung der Grundstücke 1945 beteiligen soll als „Stolperstein“ gewertet? Andere private Investoren wären froh über solche „Stolpersteine“.
Oder ist es ein „Stolperstein“, den die Stadtverwaltung in den Weg legte, dass sich der Architekt des Investors weder an den während seiner Planungsphase gültigen Bebauungsplan Nr. 26 „Marktwest“ noch an die seit Jahren gültige Gestaltungssatzung der Stadt Meiningen gehalten hat? Oder vielleicht, dass der Stadtrat den Bebauungsplan änderte, um den Planungsvorstellungen des Architekten mit für Meiningen untypische Rücksprüngen in der Fassade entgegenzukommen (Baulinie – Baugrenze)?
Dass die Denkmalbehörde wegen dieser Änderung nicht begeistert ist, liegt sicher nicht an der Stadtverwaltung Meiningen.
Sicher wird der Stadtrat Meiningens entweder die gültige Gestaltungssatzung zu Gunsten des Investors ändern um die im Projekt des Investors vorgesehenen senkrechten Fensterbänder, die die Gestaltungssatzung nicht zulässt, genehmigen zu können oder es wird eine Ausnahmegenehmigung dafür geben. Alles „Stolpersteine“ für den Investor?
Aus welchen Gründen auch immer erhofft sich der Investor Fördermittel aus der Wohnungsbauförderung des Landes. Dies kann nur erfolgen, wenn die Stadt Meiningen einen entsprechenden Antrag stellt und eventuell bereit ist, Eigenmittel dafür einzubringen. Sollte dies nicht erfolgen, haben wir schon wieder einen „Stolperstein“ gefunden.
Da der Investor beabsichtigt, unter dem zu errichtenden Gebäude eine Tiefgarage für den Eigenbedarf zu bauen, muss er wegen der Gründungsverhältnisse vor Ort besondere Gründungsmaßnahmen vorsehen. In einer Studie über den Baugrund aus dem Jahr 1998 wird unter anderem eine Bohrpfahlgründung vorgeschlagen. Die Bohrpfähle haben einen Durchmesser von 60 – 90 Zentimetern. Weil nun diese mindestens 60 Zentimeter die für die Tiefgarage zur Verfügung stehende Fläche minimieren, kommt der Investor schnell auf die Idee, diese Bohrpfähle nach außen auf städtischen Grund zu verlegen, um persönlich einen optimalen Nutzen aus der Stellfläche zu ziehen. Sicherlich scheinen die paar Zentimeter nicht der Rede wert, im Falle des Gebäudes an der Marktwestseite summieren sie sich aber auf mehr als 50 Quadratmeter. Sollte der Stadtrat diesem Ansinnen nicht zugestimmt haben – siehe „Stolpersteine“!
Übrigens, Bohrpfahlgründungen sind in Meiningen nicht neu: Das Geschäftshaus „NKD“ in der Wettiner Straße und Neubauten auf dem Nonnenplan sind auf Bohrpfähle gegründet, entgegen anders lautender Meiningen in der Presse nicht auf städtischem Grund.

Von der (einzigen) ortsansässigen Presse wird das Procedere mit der Mahnung an den Stadtrat, an die Stadtverwaltung und insbesondere an den Bürgermeister begleitet, doch investorenfreundlich zu entscheiden. Investorenfreundlich zu entscheiden heißt aber nicht automatisch, immer zu Lasten anderer zu entscheiden.

Es wäre zu wünschen, dass der einheimische Investor sich auf seine Aufgaben konzentriert und nicht die Fehler seines eigenen Managements prinzipiell bei anderen sucht. So viel wohlwollende Begleitung wie in diesem Falle wurde bisher sicherlich kaum einem Investor zuteil.

Eine unendliche Geschichte? Hoffentlich nicht!
Industriegebiet „Rohrer Berg“

Arbeitsplätze fehlen in der Region seit langer Zeit, die Arbeitslosenquoten sind im Altkreis Meiningen höher als in angrenzenden Kreisen. In dieser Situation besteht die Möglichkeit, einen Investor nach Meiningen zu bekommen, der Arbeitsplätze schaffen kann. Dazu müsste das seit Jahren geplante potenzielle Industriegebiet auf dem Rohrer Berg aktiviert werden, da in Gewerbegebiet Dreißigacker große zusammenhängende Flächen nicht mehr vorhanden sind.

Dagegen regt sich plötzlich (die Pläne eines Industriegebietes am Rohrer Berg sind lange bekannt) Widerstand aus Teilen der Bevölkerung, die sich flugs zu einer „Bürgerinitiative“ zusammenschließen und ihre Interessen unter dem Vorwand des Naturschutzes durchzusetzen versuchen. Von dieser „Bürgerinitiative“ wird zwar immer zuerst der Naturschutz als Ziel ihres Widerstandes genannt – im Endeffekt läuft es aber auf die Verhinderung einer Investition in Meiningen und damit auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Meiningen hinaus. Stadträte werden als Schafe diffamiert, dem Bürgermeister wird Unredlichkeit unterstellt – arbeitwillige Arbeitssuchende kommen nicht zu Wort.

Interessant und (be)merkenswert ist, dass auch gewählte Vertreter der so genannten Volksparteien, die ja auch die Interessen Arbeitssuchenden vertreten sollten (die SPD verstand sich einmal als Partei der Arbeitnehmer – aber Arbeitslose sind keine Arbeitnehmer), sich nicht scheuen, öffentlich gegen die Schaffung von Arbeitsplätzen aufzutreten! Wie gesagt – merkenswert!

Dass neben den Arbeitsplätzen vor Ort der Stadt zum Beispiel auch mögliche Einnahmen durch die Gewerbesteuer verloren gehen interessiert offensichtlich ohnehin niemanden in der Bürgerinitiative. Vielmehr könnte man ja eine „Bürgerinitiative“ zur Sanierung des Volkshauses gründen – die Mittel dafür würden aber auf dem Rohrer Berg vergraben sein.

Nun werfen Mitglieder der „Bürgerinitiative“ den Stadträten und dem Bürgermeister vor, mit ihrer Politik nicht über den Tellerrand hinaus zu sehen und verweisen auf das in seiner Finanzierung und Belegung umstrittene Industriegebiet bei Queienfeld. Leider oder zum Glück schauen viele Meininger und Südthüringer sehr wohl über den Tellerrand hinaus – sie sehen dort nämlich Arbeitsplätze in anderen Bundesländern, in Österreich, in der Schweiz und anderswo.

Ihnen bleibt oftmals nichts anderes übrig als ihre Heimat zu verlassen, denn in Meiningen gibt es Menschen, denen ein vertrockneter, von Stacheldraht umgebener Grashalm wichtiger ist als ihre berufliche und persönliche Zukunft in der Region.

Die lauthals geforderte Investorenfreundlichkeit der Stadt gilt wahrscheinlich auch nur, wenn es sich um einen „einheimischen“ Investor handelt.